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Arbeiten

Ob und in welcher Form Sie arbeiten dürfen, ist von Ihrem Aufenthaltsstatus abhängig. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte haben einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylwerber und Asylwerberinnen im laufenden Asylverfahren haben nur eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten.