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Das Interview beim BFA

Nachdem Sie einen neuen Wohnplatz in einem der 9 Bundesländer bekommen haben, erhalten Sie eine Einladung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für ein Interview. Das kann einige Zeit dauern. Die Einladung kommt meist per Post. Erkundigen Sie sich regelmäßig bei Ihrem Betreuer oder ihrer Betreuerin. Das BFA ist die sogenannte „erste Instanz“. Das BFA prüft die Gründe Ihrer Flucht durch eine Befragung, bei der ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin übersetzt. Damit soll festgestellt werden, ob Sie Fluchtgründe gemäß Genfer Flüchtlingskonvention haben. Dieses Interview ist die wichtigste Befragung in Ihrem Asylverfahren. Bereiten Sie sich gut darauf vor.

 
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