Nehmen Sie vor Ihrem Interview eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch. Sie können auch einen Anwalt kontaktieren. Das ist jedoch mit Kosten verbunden. Gehen Sie nochmal alle Protokolle aus früheren Befragungen durch. Nur in Einzelfällen kann Sie Ihr Rechtsberater oder Ihre Rechtsberaterin zum Interview begleiten. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden zu allen Terminen von einem Rechtsberater begleitet. Erscheinen Sie pünktlich zum Interview und nehmen Sie alle Informationen mit.
Wichtig: Wenn Sie krank sind, muss das Interview so schnell wie möglich abgesagt werden. Sie müssen dann um einen neuen Termin bitten. Anschließend müssen Sie dem BFA eine Bestätigung eines Arztes oder einer Ärztin vorlegen.
Beim Interview erklären Sie, warum Sie Ihre Heimat verlassen mussten und Schutz in Österreich suchen. Es ist wichtig, dass Sie alles erzählen, was Sie sagen möchten. Erzählen Sie auch über Ihre persönlichen Umstände und Ihre Befürchtungen für den Fall einer Rückkehr in Ihren Herkunftsstaat. Ein weiteres Interview ist nicht vorgesehen und wird nur in Einzelfällen durchgeführt. Erzählen Sie nur das, was Sie sicher wissen. Wenn Sie eine Frage nicht beantworten können, sagen Sie, dass Sie das nicht wissen. Auch wenn Ihnen Fragen gestellt werden, die Sie schon einmal beantwortet haben, ist es wichtig, dass Sie diese beantworten. Das Interview kann mehrere Stunden dauern. Sie haben dabei das Recht, Pausen zu machen. Das Interview ist geheim. Das bedeutet, dass niemand weitererzählen darf, was Sie im Interview gesagt haben.
Beim Interview übersetzt ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin. Am Ende wird ein Protokoll der Befragung ausgestellt, das in Ihre Sprache rückübersetzt wird. Kontrollieren Sie das Protokoll auf Fehler. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit des Protokolls. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
Neben Ihnen und einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), kann auch eine Vertrauensperson bei dem Interview anwesend sein. Diese Person darf aber nicht für Sie sprechen. Außerdem ist ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin anwesend. Diese Person muss entweder Ihre Muttersprache sprechen oder eine andere Sprache, in der Sie sich gut verständigen können. Sagen Sie sofort, wenn Sie den Dolmetscher oder die Dolmetscherin nicht verstehen. Sie haben das Recht, einen neuen Dolmetscher oder eine neue Dolmetscherin zu bekommen. Einen Vertreter/eine Vertreterin oder einen Rechtsberater/eine Rechtsberaterin dürfen nur unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum Interview mitnehmen. Für Erwachsene ist das nur in einzelnen Fällen möglich.
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Familie einen Asylantrag gestellt haben, bekommen Sie ein sogenanntes „Familienverfahren“. Das bedeutet, dass alle Familienmitglieder befragt werden. Kinder, die bereits volljährig sind, werden in einem eigenen Asylverfahren zu Ihren persönlichen Fluchtgründen befragt.