Die Entscheidung
Wie erfahre ich, wie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl entschieden hat?
Nach Ihrem Interview wird das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Ihre Aussagen prüfen. Wenn das BFA nach dem Interview noch Fragen hat, kann es sein, dass Sie zu einem weiteren Interview eingeladen werden. Möglicherweise wird in Ihrem Heimatland nachgefragt und überprüft, ob Ihre Geschichte stimmt. Ihr Name wird dabei nicht an die Behörden oder an die Polizei in Ihrem Heimatland weitergegeben. Wenn Sie diese Kontrolle nicht möchten, müssen Sie das dem BFA mitteilen. Sie müssen begründen, warum Sie das nicht wollen. Danach entscheidet das BFA über Ihren Antrag. Sie erhalten vom BFA einen schriftlichen Bescheid.
Was bedeutet ein positiver Bescheid?
Wenn Sie laut Ihrem Bescheid Asyl in Österreich bekommen, dürfen Sie in Österreich bleiben. Sie bekommen ein Aufenthaltsrecht für drei Jahre. Wenn Sie nach drei Jahren weiterhin in Ihrem Heimatland bedroht sind, bekommen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Mit dem Asylstatus dürfen Sie in Österreich arbeiten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Ihre Eltern nach Österreich holen. Sie können einen Reisepass beantragen, mit dem Sie reisen können. Dieser Pass heißt „Konventionspass“.
Wenn beim Familienverfahren bei einem Familienmitglied die Voraussetzungen für internationalen Schutz gegeben sind, dann bekommen die anderen Familienmitglieder im Familienverfahren denselben Schutz.
Was bedeutet „subsidiärer Schutz“?
Subsidiären Schutz erhalten Personen, die in ihrem Heimatland nicht sicher sind. Wenn Sie subsidiären Schutz erhalten, erhalten Sie ein Aufenthaltsrecht in Österreich für ein Jahr. Sie erhalten eine graue Karte - die „Aufenthaltsberechtigungskarte für subsidiär Schutzberechtigte“. Ihr Aufenthaltsrecht kann verlängert werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der Antrag muss gestellt werden, bevor Ihr Aufenthaltsrecht endet. Es ist möglich, dass Sie dann für weitere zwei Jahre ein Aufenthaltsrecht bekommen. Sie dürfen nun in Österreich arbeiten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Aufenthaltsrecht nach drei Jahren verlängert worden ist, dürfen ihre Eltern nachholen. Sie können einen Pass beantragen, mit dem Sie reisen können. Dieser heißt „Fremdenpass“.
Ich habe einen positiven Bescheid bekommen – wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie asylberechtigt oder subsidiär schutzberechtigt sind, dann bietet Ihnen die Startbegleitung von Interface Wien eine zeitlich befristete Integrationsbegleitung von maximal zwei Jahren. Diese soll Sie durch Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen, Ihr neues Leben in Österreich eigenverantwortlich und selbständig zu gestalten. Die Startbegleitung schließt unmittelbar an die Beratung der Grundversorgung an. Die Startbegleitung steht Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten (die keine Grundversorgung mehr beziehen) sowie Institutionen als erste Anlaufstelle für alle Fragestellungen zu möglichen Integrationsschritten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte nach einem positiven Bescheid:
- Mit einem positiven Bescheid haben Sie sofort freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Ab dem Tag der Erlassung des Asylbescheides beziehen Sie nur noch vier Monate Grundversorgung.
- Sie müssen sich beim Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) als arbeitssuchend melden. Bringen Sie dafür im Original Ihren Meldezettel, Ihren Asylbescheid und Ihre weiße oder graue Karte mit. Lassen Sie sich beim AMS eine Bestätigung über die Vormerkung als arbeitssuchend geben.
- Stellen Sie in dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Wiener Sozialzentrum einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Sie benötigen dafür die folgenden Unterlagen:
- Antragsformular
- Identitätsnachweis/Lichtbildausweis
- Asylbescheid und weitere Personaldokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ev. Scheidungsdekret oder Vergleich)
- Aktuelle Einkommensbelege/Mitteilung des AMS
- Mietbelege
- Nachweise über beantragte Leistungen (z.B. Leistungen des AMS)
- Nachweise über Vermögen
- Wenn Sie mit Ihrer Familie in Österreich sind, können Sie einen Antrag auf Familienbeihilfe sowie auf Kinderbetreuungsgeld stellen. Nähere Infos unter:
Familienbeihilfe
Kinderbetreuungsgeld
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