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Wohnen

Wenn Sie in Wien in der Grundversorgung sind, können Sie in einer betreuten Unterkunft oder privat wohnen. Personen, die privat wohnen, können finanzielle Unterstützung für Verpflegung und Miete erhalten. Mehr dazu lesen Sie im Bereich Grundversorgung.

Sobald Sie asylberechtigt sind, endet nach einer Übergangsfrist von vier Monaten die Unterstützung durch die Grundversorgung. Wenn Sie in einer betreuten Unterkunft wohnen, müssen Sie spätestens nach Ende dieser Frist ausziehen und sich eine neue Unterkunft suchen. Subsidiär Schutzberechtigte können auch nach Ablauf der vier Monate weiterhin in einer Grundversorgungseinrichtung wohnen.

Bei der Suche nach einer neuen Wohnung sollten Sie einige wichtige Punkte beachten.

 
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